Ausländerbehörde München Öffnungszeiten 2026 | Adresse & Kontakt

Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026

Die Ausländerbehörde München — offiziell als Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung im Kreisverwaltungsreferat (KVR) geführt — ist die zentrale Anlaufstelle für alle Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Aufenthaltsstatus in München regeln möchten. Ob Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum, Einbürgerung oder Fragen zur Integration — hier werden die entsprechenden Anträge bearbeitet. Die Behörde befindet sich in der Ruppertstraße 19 in der Ludwigsvorstadt und ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu Öffnungszeiten, Adresse, Anfahrt und Kontakt.

Aktuelle Öffnungszeiten

Die Ausländerbehörde München ist für Besuche mit Termin Montag bis Freitag geöffnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die regulären Sprechzeiten. Bitte beachten Sie: Ohne Termin ist kein Zutritt möglich. Eine Terminvergabe vor Ort gibt es nicht.

Wochentag Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 15:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

Notfall-Servicepoint (ohne Termin): Für Personen in laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren sowie mit Asyl-, Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus steht ein Notfall-Schalter zur Verfügung. Dieser befindet sich in der Ruppertstraße 19, Eingang A, Bereich 21, 2. Obergeschoss. Die Zeiten dort weichen von den regulären Sprechzeiten ab:

  • Montag: 07:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

An bayerischen Feiertagen ist die Ausländerbehörde München geschlossen. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch die aktuellen Zeiten auf der offiziellen Website der Landeshauptstadt München.

Adresse, Anfahrt und Parken

Die Ausländerbehörde München (Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung) befindet sich im Kreisverwaltungsreferat:

  • Adresse: Ruppertstraße 19, 80337 München (Eingang A)
  • Stadtteil: Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Ausländerbehörde ist sehr gut mit dem Münchner MVV erreichbar. Die nächste U-Bahn-Haltestelle ist Poccistraße (U3 und U6) — diese liegt direkt vor dem Gebäude. Vom Hauptbahnhof München sind es mit der U-Bahn nur wenige Minuten. Zusätzlich halten mehrere Buslinien in unmittelbarer Nähe. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird ausdrücklich empfohlen, da die Parkplatzsituation in der Umgebung begrenzt ist.

Anfahrt mit dem Auto und Parken

Wer mit dem Auto anreist, kann das KVR-eigene Parkhaus nutzen. Dieses befindet sich in der Ruppertstraße 11 und ist während der KVR-Betriebszeiten geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Parken in der direkten Umgebung der Ruppertstraße gebührenpflichtig und oft begrenzt ist. Eine frühzeitige Anreise wird empfohlen, um ausreichend Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen.

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Kontakt

  • Adresse: Ruppertstraße 19, 80337 München
  • Servicetelefon: 089 233-96010
  • E-Mail: auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de
  • Fax: 089 233-21835
  • Website: stadt.muenchen.de
  • Behördennummer: 115 (allgemeine Behördenauskunft)

Das Servicetelefon ist Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten erreichbar. Neue Termine werden täglich morgens und mittags — jeweils etwa 10 Minuten vor Beginn der Öffnungszeiten — online freigeschaltet. Falls Sie online keinen Termin erhalten, empfiehlt sich ein Anruf beim Servicetelefon.

Was Sie vor Ort erwartet

Die Ausländerbehörde München ist eine Abteilung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) der Landeshauptstadt München. Sie ist zuständig für sämtliche aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten von Personen ohne deutschen Pass, die in München wohnen oder wohnen möchten.

Zu den wichtigsten Aufgaben und Dienstleistungen gehören:

  • Aufenthaltserlaubnis: Erstantrag, Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltstitels
  • Niederlassungserlaubnis: Antrag auf unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • EU-Aufenthaltsrecht: Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
  • Einbürgerung: Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Visum und Visumsverlängerung: Anpassung und Umwandlung von Visa
  • Arbeitserlaubnis: Genehmigung zur Erwerbstätigkeit für Drittstaatenangehörige
  • Migrationserstberatung: Informationen für Neuzuwanderer

Das Gebäude in der Ruppertstraße 19 beherbergt mehrere Abteilungen des KVR. Die Ausländerbehörde befindet sich in einem separaten Bereich — bitte beachten Sie die Beschilderung im Eingangsbereich und folgen Sie den Hinweisen zu Eingang A.

Für viele Anliegen sind bestimmte Unterlagen mitzubringen. Eine genaue Übersicht der erforderlichen Dokumente für den jeweiligen Antrag finden Sie auf der offiziellen Website der Landeshauptstadt München unter stadt.muenchen.de. Es wird empfohlen, alle Unterlagen vor dem Besuch vollständig zu prüfen und sowohl Originale als auch Kopien mitzunehmen.

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Tipps für Ihren Besuch

  • Termin frühzeitig buchen: Termine bei der Ausländerbehörde München sind sehr gefragt und oft schnell vergeben. Neue Termine werden täglich morgens und mittags freigeschaltet — meistens circa 10 Minuten vor Beginn der jeweiligen Öffnungszeit. Es empfiehlt sich, zu diesen Zeiten online aktiv nach freien Terminen zu suchen.
  • Unterlagen vollständig vorbereiten: Erscheinen Sie nur mit vollständig ausgefüllten Formularen und allen erforderlichen Unterlagen. Unvollständige Anträge können dazu führen, dass der Termin nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann und ein neuer Termin benötigt wird.
  • Pünktlich erscheinen: Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Anreise ein, insbesondere wenn Sie mit dem Auto kommen. Die Behörde behält sich vor, verspätete Besucher nicht mehr zu empfangen.
  • Online-Services nutzen: Für viele Anliegen stellt die Stadt München Online-Formulare und Informationsseiten bereit. Es lohnt sich, vor dem Termin die Website stadt.muenchen.de zu besuchen und alle relevanten Formulare herunterzuladen sowie auszufüllen.
  • Donnerstag für längere Angelegenheiten: Donnerstags hat die Behörde bis 15:00 Uhr geöffnet — für komplexere Anliegen, die mehr Zeit benötigen, ist dieser Tag deshalb besonders geeignet.
  • Sprachhilfe organisieren: Falls Sie die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, kann es hilfreich sein, eine Person mitzubringen, die dolmetschen kann. Bei bestimmten Anträgen kann auch ein offizieller Dolmetscher erforderlich sein.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde München?

Ja, ein Termin ist zwingend erforderlich. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist kein Zutritt möglich — weder eine Wartemarke noch eine Terminvergabe vor Ort werden angeboten. Termine können ausschließlich online über die Website der Stadt München oder telefonisch über das Servicetelefon gebucht werden.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde München?

Neue Termine werden täglich morgens und mittags freigeschaltet — jeweils etwa 10 Minuten vor Beginn der Öffnungszeiten. Melden Sie sich zu diesen Zeiten auf der Online-Terminbuchungsseite der Landeshauptstadt München an. Falls Sie keinen Termin online erhalten, wenden Sie sich ans Servicetelefon: 089 233-96010.

Mit welcher U-Bahn komme ich zur Ausländerbehörde München?

Die nächste U-Bahn-Station ist Poccistraße, die von der Linie U3 und U6 bedient wird. Sie liegt direkt vor dem KVR-Gebäude in der Ruppertstraße. Vom Münchner Hauptbahnhof dauert die Fahrt nur wenige Minuten.

Gibt es ein Parkhaus bei der Ausländerbehörde München?

Ja, das KVR betreibt ein eigenes Parkhaus in der Ruppertstraße 11, das während der Betriebszeiten zur Verfügung steht. Da Parkplätze in der Umgebung begrenzt sind, wird eine Anreise mit dem MVV empfohlen.

Was muss ich zur Ausländerbehörde München mitbringen?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom jeweiligen Anliegen ab. In der Regel benötigen Sie gültigen Reisepass, aktuelle Lichtbilder, Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen und Wohnverhältnisse sowie ausgefüllte Antragsformulare. Eine vollständige Liste finden Sie auf stadt.muenchen.de für den jeweiligen Antrag.

Ist die Ausländerbehörde München auch für EU-Bürger zuständig?

Ja, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deren Familienangehörige können sich ebenfalls an die Ausländerbehörde München wenden — zum Beispiel für Freizügigkeitsbescheinigungen oder bei Fragen zum Aufenthaltsrecht innerhalb der EU.

Was ist, wenn ich dringend einen Aufenthaltstitel benötige, aber keinen Termin bekomme?

In echten Notfällen — etwa wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder dringend verlängert werden muss — steht der Notfall-Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A, Bereich 21, 2. OG) zur Verfügung. Dieser richtet sich an bestimmte Personengruppen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt München unter den Notfall-Seiten der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.

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Stand der Informationen und Hinweis

Die in diesem Artikel genannten Öffnungszeiten, Adressen und Kontaktdaten wurden im April 2026 recherchiert und mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern — etwa durch Feiertage, Inventuren, Sonderaktionen oder Renovierungsarbeiten. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch unbedingt die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website oder telefonisch beim Standort selbst. oeffnungszeitenueberblick.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Bei abweichenden Informationen gelten ausschließlich die Angaben des jeweiligen Betreibers.

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Redaktion Oeffnungszeitenueberblick.deUnsere Redaktion schreibt informative Artikel über Öffnungszeiten und Geschäftsinformationen.

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