Das Finanzamt Bremen ist die zentrale Steuerbehörde für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Stadtgemeinde Bremen. Es ist zuständig für die Besteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Rentenbeziehenden, Vermietenden, Selbstständigen, Gewerbetreibenden sowie für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine im gesamten Land Bremen. Wer eine Steuererklärung abgeben, Fragen zu seinem Steuerbescheid klären oder persönliche Dokumente einreichen möchte, besucht die Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) am Hauptstandort in der Bremer Innenstadt. Dieser Artikel informiert Sie über die aktuellen Öffnungszeiten, die Adresse und alle wichtigen Informationen für Ihren Besuch beim Finanzamt Bremen.
Aktuelle Öffnungszeiten
Das Finanzamt Bremen führt seinen Publikumsverkehr über die Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in der Stadtmitte. Die ZIA ist an fünf Werktagen geöffnet, mit unterschiedlichen Zeiten je nach Wochentag.
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 10:00 – 18:00 |
| Dienstag | 08:00 – 16:00 |
| Mittwoch | 07:00 – 15:00 |
| Donnerstag | 10:00 – 18:00 |
| Freitag | 08:00 – 14:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Wichtiger Hinweis: Besuche beim Finanzamt Bremen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ohne Termin können Sie in der Regel nicht persönlich vorsprechen. Vereinbaren Sie Ihren Termin über das Online-Portal des Finanzamts oder telefonisch. An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Finanzamt geschlossen — bitte prüfen Sie dies vorab, besonders rund um Weihnachten, Ostern und den Bremer Feiertagen.
Adresse, Anfahrt und Parken
Anschrift
Das Finanzamt Bremen befindet sich zentral in der Bremer Innenstadt:
- Finanzamt Bremen
- Rudolf-Hilferding-Platz 1
- 28195 Bremen
Der Standort liegt im Herzen der Bremer Innenstadt, in fußläufiger Entfernung zum Bremer Hauptbahnhof und zu den zentralen Haltestellen des Bremer Nahverkehrs (BSAG).
Anreise mit dem ÖPNV
Der Hauptbahnhof Bremen liegt nur wenige Gehminuten vom Finanzamt entfernt. Von dort aus erreichen Sie das Gebäude am Rudolf-Hilferding-Platz in etwa fünf bis zehn Minuten zu Fuß. Alternativ fahren zahlreiche Straßenbahn- und Buslinien der BSAG durch die Innenstadt. Die Haltestellen „Brill“, „Domsheide“ und „Hauptbahnhof“ liegen in unmittelbarer Nähe des Finanzamts. Bitte informieren Sie sich auf der Website der BSAG (bsag.de) über die aktuellen Linien und Fahrzeiten.
Anreise mit dem Auto
Bremen ist über die Autobahnen A1 (Hamburg–Dortmund) und A27 (Hannover–Cuxhaven) gut erreichbar. Von der Innenstadt-Ausfahrt folgen Sie der Ausschilderung in Richtung Stadtzentrum. Für die Einfahrt in die Innenstadt beachten Sie bitte die Umweltzone Bremen — eine gültige Umweltplakette ist erforderlich.
Parken
Direktes Parken am Rudolf-Hilferding-Platz ist begrenzt. In der Bremer Innenstadt stehen mehrere Parkhäuser zur Verfügung, darunter das Parkhaus am Hauptbahnhof und weitere zentral gelegene Tiefgaragen. Straßenparkplätze in der Innenstadt sind kostenpflichtig. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung empfehlen sich öffentliche Verkehrsmittel für den Besuch beim Finanzamt. Für Fahrzeuge mit Behindertenausweis (Merkzeichen aG) stehen in der Bremer Innenstadt ausgewiesene Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Kontakt
- Adresse: Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
- Telefon: 0421 361-90909
- Fax: 0421 361-96205
- E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
- Offizielle Website: www.finanzen.bremen.de
- Online-Finanzamt Bremen: www.service.bremen.de
Die Telefonzentrale des Finanzamts Bremen ist während der Öffnungszeiten der ZIA erreichbar. Für steuerliche Fachfragen können Sie auch das bundesweite ELSTER-Portal nutzen oder sich an einen Steuerberater wenden. Für die Übermittlung von Unterlagen per Post verwenden Sie bitte die oben angegebene Adresse.
Was Sie beim Finanzamt Bremen erledigen können
Das Finanzamt Bremen ist die zuständige Steuerbehörde für eine Vielzahl von steuerlichen Vorgängen. Über die ZIA können Sie folgende Anliegen persönlich klären oder Unterlagen einreichen:
Für Privatpersonen
- Abgabe der Steuererklärung: Sie können Ihre Einkommensteuererklärung persönlich in der ZIA abgeben. Für das Steuerjahr 2024 gilt die Abgabefrist bis zum 30. April 2026 (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist.
- Fragen zum Steuerbescheid: Wenn Sie Fragen zu einem erhaltenen Steuerbescheid haben oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich persönlich oder schriftlich an das Finanzamt.
- Steuerliche Ummeldung: Bei einem Umzug nach Bremen oder innerhalb Bremens müssen Sie sich beim Finanzamt steuerlich ummelden. Dies kann oft auch schriftlich oder online erledigt werden.
- Lohnsteuer-Angelegenheiten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Fragen zur Lohnsteuer, zu Steuerklassen und zu Freibeträgen klären.
- Fristverlängerung beantragen: Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung — über ELSTER oder schriftlich.
Für Unternehmen und Selbstständige
- Umsatzsteuer und Voranmeldungen: Gewerbetreibende und Selbstständige reichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt ein. Dies geschieht in der Regel elektronisch über ELSTER.
- Gewerbesteuer-Angelegenheiten: Das Finanzamt Bremen bearbeitet Gewerbesteuerfestsetzungen für im Stadtgebiet ansässige Betriebe.
- Körperschaftsteuer für GmbH und AG: Das Finanzamt Bremen ist landesweit zuständig für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie für Genossenschaften und Vereine.
- Steuernummern und Ummeldungen: Bei Gründung eines Unternehmens oder bei Änderungen in der Rechtsform wenden Sie sich an das Finanzamt für die Vergabe oder Änderung der Steuernummer.
Online-Services des Finanzamts Bremen
Das Online-Finanzamt Bremen bündelt alle digitalen Dienstleistungen der Bremer Finanzbehörden auf einem Portal. Viele Vorgänge lassen sich vollständig papierlos erledigen:
- ELSTER (Mein ELSTER): Über das bundesweite ELSTER-Portal können Sie Steuererklärungen elektronisch einreichen, Voranmeldungen übermitteln und den Bearbeitungsstand Ihrer Vorgänge online einsehen. Die Registrierung ist kostenlos und einmalig erforderlich.
- Bearbeitungsstand abfragen: Unter finanzen.bremen.de können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten Steuererklärung online prüfen, ohne persönlich beim Finanzamt vorzusprechen.
- Fristverlängerung online beantragen: Stellen Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung komfortabel über ELSTER oder das Serviceportal Bremen.
- Online-Terminvereinbarung: Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Portal ausdrücklich empfohlen — und ist für persönliche Besuche in der ZIA verpflichtend.
Tipps für Ihren Besuch beim Finanzamt Bremen
Damit Ihr Besuch beim Finanzamt Bremen effizient verläuft, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Termin vorab vereinbaren: Ohne Termin können Sie in der ZIA nicht persönlich vorsprechen. Buchen Sie Ihren Termin online über das Serviceportal Bremen oder telefonisch unter 0421 361-90909. Beliebte Zeiten (z.B. kurz vor Steuerfrist-Ende) sind häufig schnell ausgebucht — planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.
- Unterlagen vollständig mitbringen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, Steuernummer, relevante Belege (Lohnsteuerbescheinigung, Spendenquittungen, Krankheitskosten etc.). Unvollständige Unterlagen können zu einem weiteren Termin führen.
- Stoßzeiten meiden: Die ZIA ist erfahrungsgemäß besonders stark frequentiert zu Beginn und Ende der Steuererklärungsfrist (Jahresbeginn und April). Wenn möglich, wählen Sie Termine im Herbst oder Winter für einfachere Verwaltungsvorgänge.
- ELSTER nutzen: Für viele Anliegen ist ein persönlicher Gang zum Finanzamt nicht notwendig. Über ELSTER lassen sich Steuererklärungen, Fristverlängerungen und Änderungsanzeigen bequem von zu Hause einreichen.
- Mittagszeiten beachten: Die ZIA hat mittwochs bereits ab 07:00 Uhr geöffnet — ideal für Berufstätige, die früh in den Tag starten. Freitags schließt die ZIA schon um 14:00 Uhr, also entsprechend früh planen.
- Feiertage prüfen: An gesetzlichen Feiertagen ist das Finanzamt Bremen geschlossen. Prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob ein Feiertag betroffen ist — insbesondere um Weihnachten, Ostern und den Bremischen Feiertagen (z.B. Reformationstag in Bremen ist kein gesetzlicher Feiertag, Buß- und Bettag in Bremen schon).
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Häufige Fragen (FAQ)
Hat das Finanzamt Bremen einen persönlichen Sprechtag ohne Termin?
Nein. Das Finanzamt Bremen führt Publikumsverkehr ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Besucher ohne Termin können in der Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in der Regel nicht persönlich vorsprechen. Vereinbaren Sie Ihren Termin online über das Serviceportal Bremen oder telefonisch unter 0421 361-90909.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2024 abgeben?
Für das Steuerjahr 2024 endet die gesetzliche Abgabefrist am 30. April 2026, sofern Sie ohne Steuerberater arbeiten. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist automatisch. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung über ELSTER oder schriftlich beim Finanzamt Bremen.
Kann ich meine Steuererklärung auch online einreichen?
Ja. Über das bundesweite ELSTER-Portal (elster.de) können Sie Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch einreichen. Die Registrierung bei „Mein ELSTER“ ist kostenlos und einmalig. Nach der Registrierung können Sie alle steuerlichen Vorgänge papierlos erledigen und den Bearbeitungsstand online verfolgen. Ein persönlicher Gang zum Finanzamt ist für die reine Abgabe der Erklärung nicht notwendig.
Ist das Finanzamt Bremen mit dem ÖPNV erreichbar?
Ja, sehr gut. Der Rudolf-Hilferding-Platz 1 liegt in der Bremer Innenstadt, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Straßenbahn- und Buslinien der BSAG halten an den nahe gelegenen Haltestellen Brill, Domsheide und Hauptbahnhof. Die Anreise per ÖPNV ist besonders empfehlenswert, da Parkmöglichkeiten in der Innenstadt begrenzt und kostenpflichtig sind.
Gibt es Parkplätze beim Finanzamt Bremen?
Am Rudolf-Hilferding-Platz selbst stehen keine eigenen Parkplätze für Besucher zur Verfügung. In der näheren Umgebung gibt es öffentliche Parkhäuser und kostenpflichtige Straßenparkplätze. Für Fahrzeuge mit Behindertenausweis sind in der Bremer Innenstadt ausgewiesene Behindertenparkplätze vorhanden. Wegen der guten ÖPNV-Anbindung empfiehlt sich die Anreise mit Bus oder Bahn.
Für wen ist das Finanzamt Bremen zuständig?
Das Finanzamt Bremen ist örtlich zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Stadtgebiet Bremen (ohne Bremerhaven). Landesweit ist es zuständig für die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Genossenschaften und Vereinen im gesamten Bundesland Bremen. Für Bremerhaven gibt es ein eigenständiges Finanzamt.
Was muss ich zu meinem Termin beim Finanzamt Bremen mitbringen?
Bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie Ihre Steuernummer mit. Für die Abgabe der Steuererklärung benötigen Sie alle relevanten Belege: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über außergewöhnliche Belastungen, Spendenquittungen, Nachweise zu Werbungskosten und sonstigen Einnahmen. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.
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Stand der Informationen und Hinweis
Die in diesem Artikel genannten Öffnungszeiten, Adressen und Kontaktdaten wurden im April 2026 recherchiert und mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern — etwa durch Feiertage, Inventuren, Sonderaktionen oder Renovierungsarbeiten. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch unbedingt die aktuellen Angaben auf der offiziellen Website oder telefonisch beim Standort selbst. oeffnungszeitenueberblick.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Bei abweichenden Informationen gelten ausschließlich die Angaben des jeweiligen Betreibers.